Einleitung
Faltenunterspritzungen im Gesicht können bei angeborenen und erworbenen
Substanzdefiziten, insbesondere bei Faltenbildungen der Gesichtshaut
durchgeführt
werden. Die Unterspritzung erfolgt mit flüssigen oder gelartigen
Substanzen, die in autogene (Körpereigene) und nicht autogene (Körperfremde),
sowie in resorbierbare und nicht resorbierbare eingeteilt werden
können.
Indikationen:
- sehr gut geeignet: Glabellafalten, Nasolabialfalten, Mundwinkelfalten,
Lippenfältchen, narbige Einziehungen des gesamten Gesichtes
- mit Einschränkung
geeignet: periorbitale Falten
Rechtlicher Status:
Da alle Präparate keine Arzneimittel enthalten,
unterliegen sie dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) und bedürfen in
der EU einer CE-Kennzeichnung mit Dokumentation der zertifizierten Stelle
in Form einer vierstelligen
Zahl (CE 0000). Produkte mit einer CE-Kennzeichnung eines EU-Landes
dürfen
in der gesamten EU in Verkehr gebracht, beworben und vertrieben werden.
Da die Zertifizierungsstellen nicht nur staatliche Behörden, sondern
zum Teil auch Privatunternehmen sind, ist der Qualitätsstandard nicht
zwangsläufig mit der früher in Deutschland obligatorischen Anerkennung
nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) gleichzusetzen. Teilweise gibt
es vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
erhebliche gesundheitliche und haftungsrechtliche Bedenken gegen zertifizierte
Produkte
(z.B. PMS 350®).
Jeder Arzt, der ein Produkt zur Faltenunterspritzung
einsetzt, muss sich selbst von dessen gesundheitlicher Unbedenklichkeit überzeugen. |